Jagdverband Mecklenburg-Strelitz / Neubrandenburg e.V.
Anerkannter Naturschutzverband im Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern

24.10.2024    Jägerinnenstammtisch - Neujahrsempfang am 11.01.2025



Anmeldung bei: 

Kathrin Potratz-Scheiba, E-Mail: kathrinscheiba@web.de

oder

Diana Marquardt, E-Mail: 2marquardts@web.de



24.04.2024    Kreismeisterschaft im jagdl. Schießen MST am 25.05.2024 in Fürstensee

Informationen zur Anmeldung
Kreismeisterschaft_MST.pdf (23.11KB)
Informationen zur Anmeldung
Kreismeisterschaft_MST.pdf (23.11KB)



10.04.2024    neues Landesjagdgesetz M-V seit 01.04.2024 in Kraft



10.01.2024    Demo in Schwerin: Vielen Dank für Eure Teilnahme! Weidmannsheil


04.01.2024   LJV - Demo am 10.01.2024 in Schwerin

 

 


04.01.2024     offener Brief des LJV-Präsidenten an alle Jägerinnen und Jäger


02.08.2023     Stellungnahme zur Novelle des Landesjagdgesetz übergeben

 


Die Stellungnahme zur Novelle finden Sie unter Dokumente oder hier




 


18.04.2023      Kreismeisterschaft in Fürstensee am 20.05.2023


Jeder Hegering kann eine Mannschaft von mind. 4 bis max. 6 Personen stellen.

Einzelstarter aus den Hegeringen sind ebenfalls willkommen!

Mindestanforderung Kugel .22 Hornet

Flinte max 2,4 mm und 24g Skeet und Trap

Anmeldungen bitte an den WG Walter Freuer unter jagdausstatter-nb@t-online.de.


17.07.2022     Ausbruch der Wild- und Rinderseuche im Landkreis MSE


Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert darüber, dass im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Ausbruch einer seltenen Tierkrankheit zu verzeichnen ist. Die sogenannte Wild- und Rinderseuche wurde in der Nähe zur Ortslage Wokuhl-Dabelow nachgewiesen. Der dortige Revierförster verständigte die für Tierseuchen zuständigen Amtstierärzte, nachdem er bei Holzrückearbeiten im Wald auf mehrere tote Damhirsche stieß.


In der Pathologie des Landesamtes für Landwirtschaft in Rostock wurde dann das Bakterium Pasteurella multocida nachgewiesen, welches bei den Hirschen zum raschen Tod durch eine hochgradige Brustfell- und Darmentzündung führt.


Der Mensch ist für die Erkrankung nicht empfänglich, allerdings werden Rinder und Tiere des Waldes befallen. Das Veterinäramt hat die Rinderhalter der Gegend kontaktiert und zur genauen Beobachtung ihrer Herden aufgefordert.
Über die Eintragsquelle der Pasteurellose in der Gegend um Wokuhl-Dabelow kann nur gemutmaßt werden. Die Bakterien sind in der Umwelt wenig widerstandsfähig. Durch den Gebrauch der gängigsten Desinfektionsmittel werden sie innerhalb einer Minute abgetötet.


Das Veterinäramt bittet, aufgefundene Kadaver von Wildtieren unter der Telefonnummer 0395/570873182 zu melden.

 

04.04.2022      Wegfall der "Pürzelprämie"

Das Landwirtschaftsministerium hat darüber informiert, dass die Zahlung der Entschädigung für Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest, die sogenannte „Pürzelprämie“, nicht verlängert wird. Mit dem 30.04.2022 tritt die entsprechende Verwaltungsvorschrift außer Kraft und wird nicht verlängert.
Die Anträge auf Auszahlung einer Entschädigung für bis zum 31.03.2022 erlegtes Schwarzwild können noch bis zum 30.04.2022 in dem jeweils zuständigen Forstamt abgegeben werden, eine Auszahlung erfolgt, solange Mittel verfügbar sind.

Ab 01.04.2022 wird  eine Aufwandsentschädigung als pauschaler Festbetrag in Höhe von 25 Euro für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen im Zeitraum vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. März 2023 in Mecklenburg-Vorpommern in Restriktionszonen gewährt, soweit dies nach geltender tierseuchen­behördlicher Allgemeinverfügung zulässig ist. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Erlegung der Seuchenfall von dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt festgestellt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.


10.02.2022      Hinweise der UJB zur Abschussplanerstellung durch die Hegegemeinschaften



10.02.2022      Hinweise zur Beprobung von Schwarzwild (ASP) / Probenbegleitscheine


 

26.05.2021     Förderanträge für Wildkühltechnik


Antragsformular Wildkühltechnik

Größe: 228 kB

Verwendungsnachweis Kühltechnik

Größe: 275 kB

Verwaltungsvorschrift Wildkühltechnik

Größe: 1,5 MB

Datenschutzerklärung Wildkühltechnik

Größe: 421 kB

Ab dem 18.05.2021 können Jagdausübungsberechtigte Förderanträge für die Anschaffung von Wildkühltechnik stellen.

Ziel dieser Förderung soll es sein die Jagdausübungsberechtigten zu unterstützen, vor allem im Rahmen der der verstärkten jagdlichen Maßnahmen zur Schwarzwildbejagung.

Zum Beispiel: Beprobung von jedem erlegten Stück Schwarzwild, mit anschließender Testung auf das Virus der ASP, sowie das Vorhalten des erlegten Wildes bis zum Testergebnis.

Die Inanspruchnahme der Zuwendung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Das Revier/ die Reviere müssen sich in M-V befinden.
  • Der Zuwendungsempfänger ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung noch für mind. 2 Jahre jagdausübungsberechtigt für Revierflächen in M-V.
  • Die Jagdabgabe ist gemäß Jagdabgabeverordnung in der jeweils geltenden Fassung entrichtet worden.
  • Die Beschaffung der Kühltechnik darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ausgelöst werden. Eine Beschaffung vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, der eine Förderung ausschließt!

Wichtig! Der Zuwendungssatz beträgt 30 % der Nettoausgaben und ist gestaffelt nach der Gesamtrevierfläche des Jagdausübungsberechtigten.

Gesamtrevierfläche in Hektar

Höchstbetrag in Euro

bis 150

375

bis 500

750

über 500

1200

Da das Projekt über die oberste Jagdbehörde abgewickelt wird, bitten wir Sie sich bei Nachfragen direkt an folgenden Ansprechpartner zu wenden:


Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Paulshöher Weg 1, Referat 210
19048 Schwerin
Herrn Sven Klüßendorf
E-Mail: s.kluessendorf@lm.mv-regierung.de
Telefon: 0385/5886216

 25.05.2021     "Pürzelprämie" wird bis zum 30.04.2022 verlängert

 

25.05.2021     Änderung d. Verwaltungsvorschrift bzgl. Entschädigungen zur ASP-Vorbeugung


Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,    
      
die Verwaltungsvorschrift zur Entschädigung für Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest bei der Schwarzwildbejagung in M-V wurde geändert (30.04.2021).

Bitte beachten Sie die Neuerungen bei den Entschädigungsvoraussetzungen in der Verwaltungsvorschrift.



Fellwechsel Sammelstelleninfo 12 / 2020

Liebe Jägerinnen und Jäger,

Sie haben durch die vergangenen Veröffentlichungen der Fellwechsel GmbH mitbekommen, dass der gesamte Betriebsablauf umstrukturiert wurde. Peter Truch, der eine Scrapestation (entfetten und trocknen von Fellen) betreibt, hat bisher im Auftrag der Fellwechsel GmbH gestreift. Aufgrund der schwierigen Situation der Fellwechsel GmbH hat Peter Truch die Fellwechsel Vertrieb GmbH gegründet, um Produktion und Vertrieb von der Fellwechsel GmbH zu übernehmen. Wir wollen die großartige Idee von Fellwechsel weiterführen und glauben an den Erfolg des Projektes. Es wurde vertraglich festgelegt, dass wir den Namen und das Logo nutzen dürfen. Obwohl es wirtschaftlich bisher schwierig war, hat das Projekt Fellwechsel den Markt stark aufgemischt. Farmware kommt unter Druck, weil es die nachwachsende Alternative aus der Natur gibt.
 
Mein Name ist Christoph Schriever. Ich bin seit 37 Jahren in der Pelzbranche tätig und habe die Leitung für Produktion und Vertrieb übernommen. Ich selbst bin kein Jäger, doch praktisch seit einem Jahr unentgeltlich für Fellwechsel und Fellwechsel Vertrieb GmbH aktiv, weil ich von der Idee, der Nachhaltigkeit der Jagd und der sinnvollen Nutzung des zu reduzierenden Raubwildes begeistert bin. Helfen Sie mit, dass die Idee von Fellwechsel zu einem Erfolg wird. Dafür brauchen wir weiterhin Ihre Unterstützung. Im Großen und Ganzen bleibt das Konzept von Fellwechsel bestehen. Im Detail ergeben sich aber notwendige Anpassungen und Optimierungen.
 
Auftragsarbeiten:
 
Es wird weiterhin möglich sein, dass Sie Ihre pelztragende Jagdbeute durch uns abbalgen und die Felle gerben lassen können. Wir haben unser System derart optimiert, dass dieser Vorgang erheblich schneller ablaufen wird als bisher. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg organisiert die Auftragsarbeiten separat im eigenen Land.
 
Abgabe für die Verwertung durch die Fellwechsel Vertrieb GmbH:
 
Logistik:
 
Bisher wurde die gesamte Logistik bundesweit durch 2 Personen gestemmt Dies war eine große Herausforderung. Wir haben das Konzept geändert: Einige Landesjagdverbände organisieren jetzt für ihr jeweiliges Bundesland die Logistik. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Landesjagdverband.
 
Zeitraum und Wildarten:
 
Es ist weiterhin möglich, Ihr erlegtes Raubwild zur weiteren Verwertung, an uns abzugeben. Das gilt für Dachs, Fuchs, Waschbär, Marderhund, Stein- und Baumarder, Iltis, Mink und Bisam sofern sie im Zeitraum zwischen 15. November und 15. Februar erlegt wurden und ohne Verzögerungen markiert und in dafür vorgesehene Klarsichtplastikbeutel eingefroren werden.
 
 
Leider können wir derzeit keine Nutria annehmen. Bei der aus Südamerika stammenden Nutria liegt die optimale Fellreife nicht im Zeitraum des für die nördliche Hemisphäre üblichen Winters. Daher war der größte Teil der in der Vergangenheit an uns gelieferten Nutria nicht verwertbar. Wir arbeiten an einem Konzept für die Zukunft zur Verwertung der Nutria. Doch das können wir erst ausgestalten, wenn alles andere reibungslos läuft und sich die Fellwechselidee auf Dauer als nachhaltig erweist.
 
Gutschrift:
 
Als Jägerin oder Jäger möchten Sie selbstverständlich eine Aufwandsentschädigung für das sorgfältige Kennzeichnen der Tierkörper, das Verpacken, das Einfrieren und den Transport. Das ursprüngliche Konzept sah eine finanzielle Belohnung vor. Doch diese Vorgehensweise erwies sich in der Praxis als unrentabel und unpraktikabel.
 
Beispielsweise waren die Kosten für Überweisung und Verwaltung höher als der zu überweisende Betrag.
 
Zukünftige Entlohnung:
 
Ohne Ihren Namen und ohne Ihre Adresse kommen wir auch in Zukunft nicht aus. Zum einen benötigen wir diese Daten für das Veterinäramt, wie im Rahmen des bisherigen Konzepts von Fellwechsel auch. Zudem sind Ihre Kontaktdaten wichtig für unser zukünftiges Belohnungssystem, ebenso für die lückenlose Nachverfolgung der Bälge, was unser Markenzeichen bleiben wird.
 
Wir werden ein Prämienprogramm etablieren, dass einen besseren Ansporn für Lieferungen bieten soll als bisher. Es wird eine Rangliste geben von an uns gelieferte Mengen und Qualitäten. Entsprechend dieser Rangliste vergeben wir wertvolle Preise, Als Prämien angedacht sind beispielsweise Jagdreisen, Gutscheine bei Jagdausstattern, Sachpreise aus dem Fellwechselsortiment. Um Lieferanten einzelner Tiere oder geringerer Mengen nicht zu benachteiligen, wird es zusätzlich eine Verlosung von wertvollen Preisen geben. Für Ideen oder Wünsche Ihrerseits hierzu sind wir dankbar. Bitte kontaktieren Sie uns.
 
Wir garantieren Ihnen, dass wir jedes Tier, das Sie an uns lieferten, wertschätzen – genauso wie Ihre Bereitschaft, das Projekt Fellwechsel mitzutragen. Jeden Balg werden wir optimal bearbeiten und verwerten.
 
Leider ist der Fellmarkt international gegenwärtig in einer der heftigsten Krise seiner Geschichte. Natürlich hoffen wir auf bessere Zeiten. Doch die Hoffnung allein bezahlt nichts. Das Abbalgen ist eine anspruchsvolle Arbeit, für die nicht jeder geeignet ist. Die Felle müssen entfettet und getrocknet werden, bevor sie in die Zurichtung gehen. Für die Lagerung braucht man geeignete Räume mit entsprechender Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Transporte sind ebenso wenig umsonst wie die genannten Arbeitsschritte und Lagerungsstätten.
 
Kennzeichnung:
 
Für die Kennzeichnung und Erfassung wurden bisher Herkunftsnachweise von Ihnen ausgefüllt. Diese wurden von außen am Plastiksack in einem kleinen Gefrierbeutel angebracht. Leider haben nicht alle die Vorgaben eingehalten -  Formulare gingen deshalb verloren, waren nicht mehr lesbar oder waren falsch ausgefüllt.
 
Wir vereinfachen den Vorgang ab jetzt: Sie füllen wie bisher den Herkunftsnachweis oder den Auftrag zur Balgbearbeitung aus, die Dokumente werden aber in der Sammelstelle in einem Ordner oder in einer Dokumententasche archiviert. Dadurch dienen die Zettel gleichzeitig als Transportdokument bei der Abholung.
 
Dazu muss allerdings das eingefrorene Tier Ihrem Papier zugeordnet werden können. Hierfür verwenden wir eine individuelle Kennzeichnung/ Marke. Diese Kennzeichnung/ Marke bringen Sie bitte selbst am Tier an, wenn Sie das Tier in der Sammelstelle abliefern. Die Nummer der Marke vermerken Sie auf dem Papierbogen zusammen mit Ihrem Namen und der Adresse.
 
Es gibt zwei Varianten von Papiervordrucken. Der eine ist die Auftragsarbeit zum Abbalgen und Gerben Ihres Tieres mit anschließender Rücklieferung an Sie. Dieser Vordruck ist auf grünem Papier. Die dazu gehörige Marke ist ebenfalls grün.
 
Der andere Vordruck auf gelben Papier ist der Herkunftsnachweis für die Erfassung von Tierkörpern zur Verwertung durch uns und für die Teilnahme an der Prämienausschüttung.
 
Beim Ausfüllen eines grünen Vordruckes kennzeichnen Sie das entsprechende Tier mit einer grünen Marke. Auf dieser Marke steht eine individuelle Nummer, die Sie in den grünen Vordruck eintragen.
 
Die Marke besteht aus einem briefmarkengroßen Schild und einem versiegelnden Verschlussband, in der Funktion ähnlich eines Kabelbinders. Dieses Verschlussband ziehen Sie bitte durch den Nasenknorpel (beide Nasenlöcher) des Tieres und verschließen dieses. Die Nummer wird dann auf dem Auftragsformular vermerkt und abgeheftet.
 
Sollte es ausnahmsweise nicht möglich sein das Verschlussband durch die Nase ziehen zu können, weil das Tier schon gefroren ist, dann ist das Verschlussband lang genug um es um den Hals des Tieres zu schließen. Dann kommt der Tierkörper in eine der ebenfalls in den Sammelstellen ausliegenden Plastiktüten. Diese Plastiktüten sind durchsichtig und stabil. So kann man von außen erkennen, welche Tierart eingefroren wurde und welche Farbe die Marke hat. So können wir Auftragsarbeiten bevorzugt bearbeiten und Sie erhalten dadurch ihr Fell schneller.
 
Beim Ausfüllen eines gelben Vordrucks gehen Sie im Prinzip genauso vor. Das entsprechende Tier für die Verwertung durch Fellwechsel Vertrieb GmbH wird dann durch eine gelbe Marke gekennzeichnet. Die stabilen, durchsichtigen Plastiktüten sind groß genug für einen Dachs, Fuchs oder Waschbären.
Marder oder Iltisse können gerne zu dritt in eine Tüte. Die Tüten bitte sicher verschließen. Hierfür eignen sich Kabelbinder, die wir ebenfalls an die Sammelstellen liefern.

Verpackungsmaterial:

Aktuell haben wir für alle Sammelstellen in der kommenden Saison genügend Tüten, grüne und gelbe Marken, entsprechende Vordrucke und Kabelbinder auf Lager in Löptin. Die Herausforderung: Aus Datenschutzgründen haben wir derzeit keine Adressen der Sammelstellen.
 
Was ist zu tun?

Wenn Ihr Landesjagdverband noch nicht auf Sie zugekommen ist, melden Sie sich bitte vor Sammelbeginn bei Ihrem Landesjagdverband. Es können nicht alle Landesjagdverbände das bisherige System fortsetzen, daher wird es in den jeweiligen Bundesländern zu unterschiedlichen Vorgehensweisen kommen. Wenn Sie mit Ihrem Landesjagdverband die Logistik abgeklärt haben und klar ist, dass die Logistik für die anstehende Saison läuft, dann melden Sie sich bitte bei uns und wir schicken Ihnen die notwendigen Materialien für Ihre Sammelstelle zu.
email: info@fur-exchange.com[mailto:info@fur-exchange.com]
Tel.: 0157 37864807
 
Wir wollen Ihnen mit dem Versand der Verpackungsmaterialien entgegenkommen und sorgen dafür, dass ein einheitliches Vorgehen erreicht wird. Das spart für alle Zeit und Geld.
 
Leerung:
 
Einige Landesjagdverbände haben mit uns feste Leerungstermine vereinbart. Bei anderen werden die Leerungen wie bisher auch bei uns gemeldet und dann durch uns organisiert. Allerdings können wir die Leerungen nur in den Landesverbänden durchführen, die uns bei der Logistik finanziell unterstützen. Wir können nicht wie bisher alle Truhen auf unsere Kosten anfahren, aber eventuell regionale Lösungen finden.
 
Wir haben Herrn Segbers, der Ihnen aus den vergangenen Jahren schon bekannt ist, angestellt. Er wird die Leerungen durchführen und ist unter der bisherigen Telefonnummer, 0176/77058347, weiterhin für Sie erreichbar.
 
Wir hoffen, dass wir auch bei weiteren Verschärfungen der Corona-Einschränkungen oder ASP-Beschränkungen alle Leerungen abarbeiten können.
 
Ich danke Ihnen für das Lesen dieses langen Textes und bin gerne Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die neue Saison.
 
Ich hoffe auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen viel Waidmannsheil!
 
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Schriever
 
email: info@fur-exchange.com[mailto:info@fur-exchange.com]
Tel.: 0157 37864807
Fellwechsel Vertrieb GmbH
Preetzer Strasse 11
24250 Löptin

Die neue Satzung des Jagdverbandes MST/NB ist online. 

 

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